DSGVO-Schonfrist ist vorbei
Seit 2018 gilt in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Datenschutz in Europa – insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten – vereinheitlicht. Lag die maximale Geldstrafe bei Datenschutzverstößen zu Beginn noch bei 300.000 Euro, sind mittlerweile bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes möglich. Das macht deutlich: Die Schonfrist, die zu Beginn der DSGVO-Einführung noch galt, ist vorbei. Das unterstreichen auch die folgenden drei Rekordbußgelder, die in 2020 verhängt wurden.
Die 3 höchsten Bußgelder in 2020
Platz 1: 35,3 Millionen Euro
Erlassen wurde das Rekord-Bußgeld in Höhe von 35,3 Millionen Euro gegen ein schwedisches Textilhandelsunternehmen. Grund dafür war die umfangreiche Erfassung privater Lebensumstände von Mitarbeitenden.
Platz 2: 10,4 Millionen Euro
Mit rund 10,4 Millionen Euro wurde ein Online-Versandhändler für Notebooks von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zur Kasse gebeten. Das Unternehmen hatte zuvor Mitarbeitende unrechtmäßig per Video überwacht.
Platz 3: 1,2 Millionen Euro
1,2 Millionen Euro Strafe musste eine Krankenkasse zahlen, die ohne Einwilligung Daten zu Werbezwecken verwendet hatte.