Datenschutz ist Vertrauenssache – Vertrauen Sie den externen Datenschutzbeauftragten von TÜVIT
Legen Sie Ihren betrieblichen Datenschutz in die Hände unserer Expert:innen: Wir stellen Ihnen externe, zertifizierte Datenschutzbeauftragte zur Seite, die Sie bei einer nachhaltigen und DSGVO-konformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen unterstützen.
Unsere Datenschutzexpert:innen helfen Ihnen in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes und überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
Für jede Unternehmensgröße die passende Lösung
Ob KMU oder Konzern: Wir bieten für jede Art von Unternehmen die passende Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten.
Immer ein offenes (Datenschutz-)Ohr
Datenschutz kennt keinen Urlaub. Deshalb stehen unsere Expert:innen Ihnen das ganze Jahr über unterstützend zur Seite.
Datenschutz & IT-Kompetenz aus einer Hand
Unsere Expert:innen kennen sich nicht nur in Sachen Datenschutz aus, sondern auch in allen IT-Sicherheitsfragen.
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter (eDSB)?
Ein externer Datenschutzbeauftragter (kurz: eDSB) ist ein externer Dienstleister, der sich um den betrieblichen Datenschutz eines Unternehmens kümmert. Er überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, ist erster Ansprechpartner der Geschäftsführung in Datenschutzfragen oder schult Mitarbeitende im Hinblick auf Datenschutzthemen.
Im Gegensatz zum internen Datenschutzbauftragten ist er dabei kein Mitarbeiter des Unternehmens.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB)
Keine Interessenskonflikte
Entscheidungen & Bewertungen von Sachverhalten sind durch die Unabhängigkeit unserer Expert:innen geprägt.
Transparente & planbare Kosten
Wir bieten Ihnen eine transparente Kostenstruktur sowie vertraglich festgelegte Preise und Laufzeiten.
Jahrelange, branchenunabhängige Datenschutzexpertise
Unsere Expert:innen verfügen über weitreichendes Fachwissen in verschiedenen Branchen & bilden sich stetig fort.
IT-Kompetenz für technische Umsetzung
Neben Datenschutz-Expertise bringen unsere eDSBs auch die nötige IT-Kompetenz zur technischen Umsetzung mit.
Sicherstellung einer Vertretung
Sollte Ihr gewöhnliche:r Ansprechpartner:in einmal ausfallen, sorgen wir für eine Vertretung.
Vertrauensgewinn am Markt
Durch einen eDSB zeigen Sie nach außen, dass Sie Ihren Datenschutz in fachkundige, unabhängige Hände legen.
Geballte Schulungserfahrung
Mit umfassender Schulungserfahrung sensibilisieren unsere Expert:innen Ihre Mitarbeitenden für Datenschutz-Themen.
Keine Kosten für Fort- & Weiterbildungen
Ihre Mitarbeitenden können sich auf ihre Aufgaben konzentrieren. Kein Schulungsaufwand, kein Arbeitsausfall.
Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
Unsere externen Datenschutzbeauftragten
- helfen Ihnen bei allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes,
- schulen und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden für Datenschutzthemen und
- überwachen die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
Unsere Dienstleistung über die Zurverfügungstellung eines externen Datenschutzbeauftragten geht auf jede Art von Unternehmen ein.
Hierzu haben wir aus Best-Practise Erfahrungen Dienstleistungspakete geschnürt, die jedem Unternehmen gerecht werden. Die entsprechenden Pakete und Preise können Sie hier einsehen.
Unsere Leistungspakete im Überblick:
Empfohlene Unternehmensgröße
Inkl. Dienstleistungs- aufwand (h/Monat)
Benennung externe:r Datenschutzbeauftragte:r
Datenschutzschulungen mit Unterlagen (h/Jahr)
Inkl. Standorte/ jur. Personen
Sicherstellung Vertretung im Urlaubs- & Krankheitsfall
Datenschutz-News-letter (kostenfrei)
Initiale Datenschutz-Bestandsaufnahme
(Bericht & Maßnahmenplan)
Jährliches Datenschutzaudit
Minimal
Small
Regular
Advanced
Premium
Externer Datenschutzbeauftragter (eDSB): So läuft die Beauftragung ab
1.
Vertrag
Haben Sie sich für unser Angebot entschieden, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag, der sich an den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens orientiert.
2.
Erstanalyse
Unsere Expert:innen prüfen bestehende Dokumente, analysieren alle datenschutzrelevanten Prozesse und identifizieren Schwachstellen oder Risikopotenziale.
3.
Umsetzung der Maßnahmen
Im Anschluss an die Erstanalyse erarbeiten unsere Expert:innen Handlungsempfehlungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
4.
Laufende Betreuung
Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen rund um Ihren betrieblichen Datenschutz zur Seite und begleiten Sie bei der Umsetzung und kontinuierlichen Verbesserung.
5.
Jährliches Überwachungsaudit
Einmal im Jahr findet ein Audit statt, um den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zu prüfen, zu überwachen und mögliche Datenschutz-GAPs aufzuzeigen.
Gegenüberstellung: Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter
Interner Datenschutzbeauftragter
Expertise:
- Erwerb der notwendigen Qualifikation durch zeit- & kostenintensive Schulungen
Kosten:
- Neben regulärer Vergütung auch zusätzliche Kosten (Ausfallzeiten, Weiterbildung, Fachliteratur)
Betriebliche Einarbeitung:
Betriebsabläufe sind bereits bekannt
Stellung:
- Meist geringere Akzeptanz im Unternehmen
Kündigungsschutz:
- Interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Kündigungsschutz
Externer Datenschutzbeauftragter
Expertise:
Fachexperte für Datenschutz mit notwendigen Qualifikationen
Kosten:
Transparente und planbare Kosten durch vertraglich festgelegte Vergütung
Betriebliche Einarbeitung:
- Einarbeitung in betriebliche Prozesse und Abläufe notwendig (Unsere Expert:innen können sich aufgrund vielfältiger Branchenerfahrungen schnell in die Prozesse unterschiedlichster Unternehmensbranchen einarbeiten)
Stellung:
Neutrale Position im Unternehmen
Kündigungsschutz:
Vertrag kann fristgerecht beendet werden
- Umfassende Qualifikation: Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt über umfangreiches Fachwissen im Hinblick auf die Themen Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis. Zudem hat er stets die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Blick und bildet sich stetig weiter. Die Expert:innen von TÜVIT sind TÜV-geprüfte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditor:innen.
- Weitreichende Erfahrung: Ein externer Datenschutzbeauftragter hat in der Regel bereits viele Datenschutzprojekte durchgeführt und kann daher auf Erfahrungen im Hinblick auf Best-Practice-Beispiele sowie ein umfangreiches Umsetzungswissen zurückgreifen.
- Transparente & planbare Kosten: Die Preise für einen externen Datenschutzbeauftragten sind vertraglich geregelt, sodass Unternehmen nicht mit weiteren Kosten, wie sie beispielsweise für die Ausbildung interner Mitarbeiter anfallen würden, rechnen müssen.
- Neutrale Position im Unternehmen: In der Praxis haben interne Datenschutzbeauftragte im Unternehmen häufig einen schlechteren Stand. So kommt es vor, dass Kolleg:innen nur langsam oder gar nicht auf Anfragen reagieren. Ein externer Datenschutzbeauftragter nimmt dagegen zumeist eine neutrale Position im Unternehmen ein.
- Verfügbarkeit: Durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten steht Unternehmen jederzeit ein:e Expert:in zur Verfügung – unabhängig von Krankheitstagen, Urlauben oder betrieblichen Verpflichtungen.
- Haftung: Da ein externer Datenschutzbeauftragter in keinem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen steht, findet die beschränkte Arbeitsnehmerhaftung im Schadensfall keine Anwendung. Die Haftung durch den eDSB im Rahmen der vereinbarten Summe beginnt bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Damit bietet ein externer Datenschutzbeauftragter in Bezug auf den Aspekt der Haftung mehr Sicherheit.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geben vor, ab wann ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist.
Dies ist der Fall, wenn
- mindestens 20 Personen regelmäßig in die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten involviert sind
- es sich um Behörden oder öffentliche Stellen handelt
- die Kerntätigkeit des Unternehmens in Verarbeitungsvorgängen besteht, die eine umfassende regelmäßige und systematische Beobachtung von Personen notwendig machen
- die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Artikel 9 und 10 DSGVO) besteht, beispielsweise Daten zur Gesundheit, sexuellen Orientierung oder zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten
- Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermitteln oder zur geschäftsmäßigen Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten
- Verarbeitungen erfolgen, die einer Datenschutzfolgeabschätzung unterliegen
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss zwingend schriftlich erfolgen. Dabei gilt, dass die Bestellungsurkunde von beiden Parteien unterschrieben werden und die Bestellung in einer eigenen Vereinbarung, das heißt außerhalb eines bestehenden Vertrages, erfolgen muss.