Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Anforderungen an Datenschutz & IT-Sicherheit

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Mit TÜVIT zur erstattungsfähigen digitalen Pflegeanwendung (DiPA)

Streben Sie an, dass Ihre digitale Pflegeanwendung (DiPA) offiziell ins DiPA-Verzeichnis aufgenommen und damit erstattungsfähig wird, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Anwendung bestimmten Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Daten­sicherheit entspricht. 

Mit den passenden Services unterstützen wir Sie erfolgreich auf dem Weg zur Kassenleistung: Angefangen bei Penetrationstests sowie Datenschutz-Reifegrad-Assessments über Audits nach ISO 27001 oder IT-Grundschutz bis hin zu Prüfungen gemäß BSI TR-03161. 
  

  Erfolgreiche Nachweiserbringung gegenüber dem BfArM

Mithilfe unserer Leistungen belegen Sie, dass Ihre DiPA die gesetzten An­for­de­rungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfüllt. 
 

  Höchstmöglicher Schutz Ihrer Anwendung

Durch Pentests, Assessments & Audits sichern Sie Ihre DiPA gegen Cyberangriffe sowie Datendiebstahl ab und beugen damit einhergehenden Schäden vor. 
  

  Erhöhtes Vertrauen bei Nutzer:innen

Mit Erfüllung der DiPA-Anforderungen stärken Sie das Vertrauen, das Nutzer:innen in die Sicherheit Ihrer Anwendung haben. 
 

Was ist die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV)?

Die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) ist eine Verordnung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen.

Sie beinhaltet Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Anwendung in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen (DiPA-Verzeichnis) des BfArM aufgenommen werden kann und somit erstattungsfähig wird.

Die notwendigen Anforderungen beziehen sich dabei insbesondere auf die Aspekte Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Nachweiserbringung gegenüber dem BfArM
Mit uns erbringen Sie die notwendigen Nach­weise, damit Ihre Anwendung zur Kassenleistung werden kann.
 

Identifizierung von Sicherheitslücken
Sie decken frühzeitig mögliche Sicherheitsschwachstellen in Ihrer DiPA auf, bevor es andere tun.
 

Erhöhtes Vertrauen bei Anwender:innen 
Mit Erfüllung der Anforderungen stärken Sie das Vertrauen von Pflegebedürftigen & Pflegenden in Ihre Anwendung. 

Schutz sensibler Patientendaten
Durch Pentests & Datenschutzprüfungen wird die Sicherheit sensibler Patientendaten in Ihrer DIPA gewährleistet.
 

Langfristige Kosteneinsparungen 
Die Behebung von Schwachstellen kann langfristig Kosten durch potenzielle Sicherheitsvorfälle vermeiden. 
  

Abwehr von Cyberangriffen, Spionage & Co.
Mit Erfüllung der DIPA-Anforderungen schützen Sie Ihre Anwendung bestmöglich vor Bedrohungen von außen.
  

Anforderungen an Sicherheit & Datenschutz von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)

Handelt es sich bei Ihrer DiPA um ein Medizinprodukt?


Ob es sich bei Ihrer DiPA um ein Medizinprodukt handelt, entscheidet sich anhand der Bestimmungen der Medical Device Regulation. Maßgeblich ist danach die durch den Hersteller festgelegte Zweckbestimmung.

DiPA als Medizinprodukt

Für DiPA, die zu den Medizinprodukten zählen, gilt der Nachweis von Sicher­heit und Funktionstauglichkeit gegenüber dem BfArM durch eine recht­mä­ßige CE-Konformitätserklärung des Herstellers grundsätzlich als erbracht.

DiPA als Nicht-Medizinprodukt

DiPA, bei denen es sich um Nicht-Medizinprodukte handelt, sind so zu gestalten, dass sie die Anforderungen an Sicherheit und Funktions­tauglichkeit nach Maßgabe der Anlage 1 DiPAV umsetzen.

Bei Antrag- stellung

Penetrationstests

Für die Produktversion, für die eine Aufnahme ins DiPA-Verzeichnis angestrebt wird, muss für alle Kom­po­nen­ten ein Pene­tra­tions­test durchgeführt worden sein. Der Test soll vorrangig durch BSI-zertifizierte Teststellen erfolgen sowie manuelle Code Reviews und einen Whitebox-Test enthalten.

Wir führen die entsprechenden Tests zur Nach­weis­er­bringung durch und helfen Ihnen dabei, mögliche Si­cher­heitslücken zu identifizieren und zu schließen.

Nachweis über ein ISMS

DiPA-Hersteller müssen ein Zertifikat über die Umsetzung eines ISMS gemäß ISO 27001 oder „ISO 27001 auf Basis von IT-Grund­schutz“ vorweisen. 

Wir bieten Ihnen Audits sowie GAP-Analysen an und unterstützen Sie so bei der Erfüllung wichtiger Zertifizierungs­voraus­setzungen. 

2024

Nachweis des Datenschutzes

Ab dem 01.08.2024 muss (gemäß KHPflEG) ein Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an den Datenschutz vorliegen. Dieser erfolgt in Form eines ausgestellten Zertifikates nach Artikel 42 der DSGVO

2025

Nachweis der Datensicherheit

Ab dem 01.01.2025 müssen DiPA Anforderungen an die Datensicherheit gemäß § 8 Absatz 3 DiPAV erfüllen. Dies ist der Fall, wenn eine Zertifizierung nach der Technischen Richtlinie TR-03161 (An­for­de­rung­en an Anwendungen im Gesundheitswesen) des BSI erfolgt ist. Unsere IT-Sicherheitsexpert:innen prüfen Ihre DiPA gemäß der Anforderungen der BSI TR-03161 und begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung. 

Verfahren für digitale Pflegeanwendungen nach DiPA-Leitfaden

Hersteller können die Aufnahme ins DiPA-Verzeichnis beantragen, wenn sie mit ihrer DiPA eine vergleichende Studie durchgeführt haben, die einen pflegerischen Nutzen belegt. Fällt die Prüfung des Antrages durch das BfArM positiv aus, erfolgt die Aufnahme der DiPA spätestens 3 – in begründeten Einzelfällen spätestens 6 – Monate nach dem Vorliegen des vollständigen Antrages. 

DiPA-Leitfaden

Alle Details und Informationen zu den Regelungen und zum Antragsverfahren hat das BfArM in einem umfangreichen DiPA-Leitfaden zusammengefasst.

Er richtet sich in erster Linie an Hersteller, die eine Aufnahme ins DiPA-Verzeichnis anstreben, ist aber auch für Nutzer:innen interessant, die sich ein Bild von den Bewertungsgrundlagen und den Eigenschaften einer DiPA machen möchten.

Sie finden den Leitfaden in der jeweils aktuellen Version auf der Website des BfArM
 

Warum wir ein starker Partner für Sie sind

Unabhängigkeit

Unsere Mitarbeitenden unterliegen keinen Zielkonflikten, da sie keinen Produktanbietern, Systemintegratoren, Aktionären, Interessensgruppen oder Regierungsstellen verpflichtet sind.

Expertise

Mit uns haben Sie einen der führenden Experten im Bereich Cyber-Security an Ihrer Seite, der vom BSI als IT-Sicherheitsdienstleister für IS-Revision, IS-Beratung und Penetrationstests zertifiziert ist.

Internationales Expertennetzwerk

Rund um den Globus: Wir beraten und unterstützen Sie sowohl national als auch international. Unser globales Expertennetzwerk steht Ihnen in allen IT-Sicherheitsfragen mit Rat & Tat zur Seite.

Branchenerfahrung

Durch jahrelange Erfahrung in den unterschiedlichsten Branchen können wir Unternehmen verschiedenster Industriezweige bedienen.

Auf Sie zugeschnitten

Wir setzen auf individuelle Leistungen – und Lösungen –, die optimal zu Ihrer derzeitigen Unternehmenssituation und Ihren gesetzten Zielen passen.

 

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

  

Samantha Murmann

Produktmanagerin Datenschutz & E-Health 

+49 201 8999 699
s.murmann@tuvit.de

Tobias Mielke

Lead Expert Information Security & Privacy  

+49 201 8999 553
t.mielke@tuvit.de